Fixkostendegressionsabschlag möglicherweise kontraproduktiv für Zentrenbildung und Spezialisierung

Der mit dem KHSG etablierte Fixkostendegressionsabschlag (FDA, § 4 Abs. 2b KHEntgG) setzt unmittelbar an einem Anreiz an, welcher die Leistungsausweitung im Rahmen einer Spezialisierung für den Krankenhausträger auch finanziell unmittelbar attraktiv macht: den
Skaleneffekten (Economies of Scale), nach denen Leistungen mit steigender Menge kostengünstiger erbracht werden können. Der FDA soll dazu führen, dass Kliniken für Leistungsausweitungen zeitlich beschränkt eine geringere Vergütung erhalten.

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen, um diese negativen Auswirkungen auf die Zentrenbildung und Spezialisierung abzumildern: So werden Leistungen von in den Krankenhausplänen der Länder ausgewiesenen Zentren und auch bestimmte Leistungen, die vorzugsweise in besonders spezialisierten Einrichtungen erbracht werden (Transplantationen, Polytraumata, schwer brandverletzte Patienten und Versorgung von Frühgeborenen), vom FDA ausgenommen.

Zudem sollen die Vertragspartner auf Bundesebene einen Katalog nicht mengenanfälliger Leistungen vereinbaren, für die nur ein hälftiger FDA gilt. Gleiches gilt für Leistungszuwächse, die aufgrund von regionalen Konzentrationsprozessen zustande gekommen sind. Auch hier muss geprüft werden, ob damit eine grundsätzlich gewünschte Zentrenbildung und Spezialisierung nicht konterkariert wird.

Wenn Sie sich mehr Informationen zu diesem Thema wünschen, können Sie gerne den Geschäftsführer der HMC Healthcare Management Consulting, Rolf D. Hellwich, per Mail rhe@hmc-med.de oder per Telefon unter der 06434 94200 kontaktieren.

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