Steuerung von Spezialisierungsprozessen

Die Steuerung von Prozessen der Spezialisierung und Zentrenbildung kann auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Instrumenten erfolgen:

  • Qualitätstransparenz durch Verbesserung der Strukturierten Qualitätsberichte
  • Qualitätstransparenz durch Qualitätssicherung von Zertifikaten
  • Förderung von Zentren durch Vergütung besonderer Aufgaben und Ausweisung der Zentren in den Krankenhausplänen der Länder
  • Förderung einer starker qualitätsorientierten Krankenhausplanung
  • Erleichterung der Festlegung von Mindestmengen
  • Fixkostendegressionsabschlag möglicherweise kontraproduktiv für Zentrenbildung und Spezialisierung

Im heutigen Blog möchten wir die Qualitätstransparenz durch Verbesserung der Strukturierten Qualitätsberichte und die Qualitätstransparenz durch Qualitätssicherung von Zertifikaten betrachten.

Vor allem im Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern spielt die Qualitätstransparenz für die Patienten eine zentrale Rolle. Die bisherigen, vielfaltigen Informationsangebote dazu wurden wiederholt als nicht ausreichend angesehen. Um diese Situation zumindest in einem Teilbereich zu verbessern, sieht das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vor, dass die Strukturierten Qualitätsberichte künftig die besonders patientenrelevanten Informationen übersichtlich und in allgemein verständlicher Sprache zusammenfassen sollen und das Auffinden dieser Berichte auf den Internetseiten der Krankenhäuser vereinfacht werden soll. Verbunden mit einer auch rechtlich abgesicherten Wahlfreiheit des Patienten – z. B. durch Reform des § 39 Abs. 2 SGB V – konnte dies zu einer Steigerung der Qualitätsorientierung in der Krankenhausversorgung fuhren.

Angesichts des vielfach kritisierten „Zertifikate-Dschungels“ ist die Qualitätssicherung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Qualitätstransparenz insbesondere im Hinblick auf die Etablierung von Zentren. Hier kann der beschlossene gesetzliche Auftrag (§ 137a Abs. 3 Nr. 7 SGB V) an das tätige Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG), Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln entwickeln, nur ein erster Schritt sein, der zügig umgesetzt werden sollte. Erst auf dieser Basis kann das Institut seiner ebenfalls im Gesetz festgelegten Pflicht nachkommen, die Allgemeinheit über die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu informieren.

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